Bahnverkehr
Interessenvertretung für die Region
Während für den straßengebundenen Nahverkehr die Städte und Landkreise zuständig sind (Aufgabenträger), fällt der SPNV gemäß BReG (Bundesregionalisierungsgesetz) in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund stellt auf dieser gesetzlichen Basis den Ländern finanzielle Mittel zur Verfügung (sog. Regionalisierungsmittel). Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedienen sich die größeren Flächenländer zumeist spezieller Aufgabenträgerinstitutionen oder Gesellschaftn oder haben die Aufgaben auf regionale Zusammenschlüse wie z.B. Zweckverbände übertragen.
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit für den SPNV (Schienenpersonennahverkehr) außerhalb der Regionen Hannover und Brausnchweig bei der (landeseigenen) Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG). In Nordrhein-Westfalen obliegt der SPNV im westfälischen Landesteil wiederum dem kommunalen Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Beide planen den SPNV in Ihrem Zuständigkeitsgebiet und beauftragen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit der Durchführung der Bahnverkehre (Bestellerprinzip) gegen entsprehende Vergütung bzw. durch Gewährung von Zuschüssen. Die EVU decken mit den Erträgen aus Fahrgeldeinnahmen und/oder mit Zuschüssen dabei nicht nur ihre Betriebkoten für Personal, Fahrzeuge, Betriebsmittel, Overhead usw., sondern entrichten auch Nutzungsgebühren an die Betreiber der Eisenbahninfrastruktur wie Strecken und Bahnhöfe.
Die LNVG und der NWL finanzieren neben dem Eisenbahnbetrieb in sehr begrenztem Umfang auch Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur, z.B. zur Aufwertung von Bahnstationen ("Niedersachsen ist am Zug!"), zur Reaktivierung von Bahnstationen oder für Anlagen zur Fahrgastinformationen.
Weil der SPNV mit seinen schnellen und direkten Verbindungen mit großen Kapazitäten in der Regel das Rückgrad des ÖPNV in einer Region bildet, haben Stadt und Landkreis Osnabrück frühzeitig, über die PlaNOS, Einflüssmöglichkeiten auf die Gestaltung des SPNV gesucht. Zu diesem Zweck haben die PlaNOS und die LNVG im Jahr 1996 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser sieht u.a. regelmäßige Konsultationen, die Abstimmung von Planungen und die gegenseitige Unterrichtung vor. Die PlaNOS sammelt Fahrplanwünsche zum SPNV, stimmt sie ab und übermittelt sie an die LNVG.
Mit ausdrücklichem Bezug auf das Projekt "OS-Bahn" haben PlaNOS und LNVG in einer ergänzenden Vereinbarung aus dem Jahr 2018 die bestehende Kooperation vertieft. Diese beinhaltet die Bildung gemeinsamer Arbeitsgruppen, die Abstimmung bei Beauftragungen von Gutachten u.ä. und die regelmäßige gemeinsame Berichterstattung an regionale Institutionen.
Darüber hinaus beschäftigt das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) die PlaNOS Jahr für Jahr. Hierbei gilt es, gemeinsam mit politischen Entscheidungsträgern und Verbänden darauf hin zu wirken, dass die Interessen der Region bezüglich der Fahrplanregelungen gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen vertreten werden.